Transparenz vorab gehört für mich zur Behandlung. Auf dieser Seite finden Sie den Ablauf, die Honorare und die Antworten auf die Fragen, die am häufigsten kommen.
Schritt für Schritt
Von der Anfrage bis zur ersten Sitzung
01
Termin buchen
Sie buchen ein kostenloses Kennenlerngespräch über It's Complicated. Alternativ schreiben Sie mir eine E-Mail.
02
Kennenlernen
Wir klären in Kürze Ihr Anliegen und ob mein Angebot zu Ihnen passt. Sie stellen Ihre Fragen und bekommen einen Eindruck, ob Sie sich mit mir und meinem Vorgehen wohlfühlen.
03
Formalien & Diagnostik
Vor der ersten Sitzung erhalten Sie Behandlungsvertrag, Honorarvereinbarung sowie die Aufklärung und Einwilligung zur Videobehandlung. Sie erhalten wissenschaftlich fundierte Fragebögen und ein Schlaftagebuch, deren Ergebnisse die Behandlungsplanung unterstützen.
04
Anamnesegespräch und Fahrplan
In den ersten Sitzungen entsteht ein Bild Ihrer Situation und daraus ein konkreter Behandlungsplan mit absehbarem Umfang.
05
Behandlung
In der Regel wöchentlich, im Videogespräch. Abend- und Randtermine sind möglich. Die Rechnung erhalten Sie nach jeder Sitzung.
Kosten & Erstattung
Transparente Kosten — klar strukturiert
Ich arbeite mit einer übersichtlichen und fairen Preisstruktur, die sich an den offiziellen Gebührenregelungen für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) orientiert und gleichzeitig für Selbstzahler gut planbar bleibt.
Kennenlerngespräch
15 Minuten, per Video
Ein kostenloses Vorgespräch hilft uns zu klären, ob mein Angebot zu Ihrer Situation passt und welches Format sinnvoll ist.
kostenfrei
Diagnostik
30–45 Minuten — Einzeltherapie & Schlafprogramm
Diagnostik ist ein zentraler Bestandteil jeder psychotherapeutischen Behandlung: Fragebögen, Auswertung, klinische Einschätzung und Fallkonzeption. Selbstzahler: 100 €. Privatversicherte und Beihilfe: 167,58 € (GOP 812a: 134,06 € + GOP 801a: 33,52 €).
100 € / 167,58 €
Einzeltherapie
50 Minuten, per Video
Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Selbstzahler: 130 € je Sitzung. Privatversicherte und Beihilfe: 153 € je Sitzung (GOP 870, 3,5-facher Satz, im Rahmen einer Honorarvereinbarung).
130 € / 153 €
Gruppentherapie
100 Minuten, pro Person, per Video
Selbstzahler: 150 € je Sitzung. Privatversicherte und Beihilfe: 203 € je Sitzung (GOP 872, 3,5-facher Satz).
150 € / 203 €
Begleitende Kurz-Einzelsitzung
30 Minuten, per Video
Für kurze Zwischentermine, z. B. zur Feinjustierung der Schlafrestriktion. Selbstzahler: 70 €. Privatversicherte und Beihilfe: 75 €.
70 € / 75 €
Empfehlung
ACT-Schlafprogramm (6 Wochen) — Paketpreis für Selbstzahler
Ein strukturiertes, wissenschaftlich fundiertes Programm nach KVT-I und ACT — ideal bei chronischer Insomnie.
950 €statt 1.330 € bei Einzelabrechnung
Enthalten
Kostenloses Vorgespräch
Eingangsdiagnostik (100 €)
Intake-Einzel (130 €)
6 × Gruppensitzungen (je 100 Minuten)
1 × Kurz-Einzelsitzung (30 Minuten)
Abschluss-Einzel (50 Minuten)
Fragebogen-Auswertung
Schlafprotokoll-Analyse
Rückfallprophylaxe & Empfehlungen
PKV & Beihilfe — Abrechnung nach Einzelposten
Für privat Versicherte erfolgt die Abrechnung nach GOP/GOÄ. Eine detaillierte Einzelpostenaufstellung erhalten Sie automatisch nach jeder Sitzung.
Leistung
Dauer
GOP
Betrag
Eingangsdiagnostik
30–45 Min.
812a + 801a
167,58 €
Intake-Einzel
50 Min.
870
153 €
Gruppensitzung (je)
100 Min.
872
203 €
Begleitende Einzelsitzung
30 Min.
870
75 €
Abschluss-Einzel
50 Min.
870
153 €
Gesamt
ca. 1.750 €
Erstattung abhängig vom individuellen Tarif. Ich empfehle eine Kostenzusage vor Beginn, damit Sie wissen, welche Leistungen übernommen werden. Zusätzliche Einzelstunden über das Programm hinaus sind nicht enthalten (130 € bzw. 153 € je 50 Minuten, siehe oben).
Womit der Verlauf gemessen wird
Zu Beginn, in der Mitte und zum Abschluss erhebe ich standardisierte Fragebögen. So ist nachvollziehbar, ob sich tatsächlich etwas verändert — und woran.
ISI
Insomnia Severity Index — das Kerninstrument für den Schweregrad
PSQI
Pittsburgh Sleep Quality Index — Schlafqualität
ESS
Epworth Sleepiness Scale — Tagesschläfrigkeit
PHQ-9 · GAD-7
Screening auf depressive und ängstliche Begleitsymptomatik
DBAS-16
Überzeugungen und Einstellungen zum Schlaf
Schlaftagebuch
Täglich, ein bis zwei Wochen vor Beginn und während der Schlafrestriktion
Kostenzusage — was Sie vorab klären können
Viele private Versicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen vollständig oder anteilig. Damit Sie Planungssicherheit haben, können Sie vorab folgende Punkte klären:
Wird Verhaltenstherapie erstattet?
Wie hoch ist der Erstattungsanteil pro Sitzung?
Werden Diagnostik-Leistungen (812a/801a) übernommen?
Werden Gruppenleistungen (GOP 872) übernommen?
Gibt es eine Begrenzung der Sitzungsanzahl?
Gerne stelle ich Ihnen eine kurze Leistungsbeschreibung zur Verfügung, die Sie Ihrer Versicherung vorlegen können.
Warum Selbstzahler?
Manche Menschen entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahler-Therapie:
keine Wartezeiten
keine Meldung an die Krankenkasse
flexible Terminwahl
Diskretion, z. B. vor Verbeamtung oder Versicherungsabschlüssen
klare Struktur und planbarer Umfang
Das Schlafprogramm ist bewusst so gestaltet, dass es übersichtlich, bezahlbar und wirksam bleibt.
Formalia
Absagen bis 24 Stunden vorher sind kostenfrei, spätere Absagen oder Nichterscheinen werden in Rechnung gestellt.
Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG).
Die Rechnung erhalten Sie nach jeder Sitzung und reichen sie selbst ein.
Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler erfolgt keinerlei Meldung an eine Krankenkasse.
Häufige Fragen
Was Sie sonst noch wissen sollten
Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten?
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gilt der reguläre Satz von 153 € je Sitzung (GOP 870, 3,5-facher Satz, im Rahmen einer Honorarvereinbarung). Wie viel davon erstattet wird, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Ob Gruppentherapie erstattet wird, ist zusätzlich tarifabhängig und nicht selbstverständlich. Klären Sie die Erstattung deshalb bitte vor Beginn schriftlich mit Ihrer Versicherung; ich stelle Ihnen dafür gerne eine kurze Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
Und wenn ich gesetzlich versichert bin?
Dann sind Sie bei mir Selbstzahlerin oder Selbstzahler — es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse. Unter engen Voraussetzungen kann eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich sein, wenn Sie nachweislich keinen zumutbaren Therapieplatz finden. Das erfordert dokumentierte Absagen und einen Antrag; die Kassen lehnen häufig ab, ein Widerspruch ist oft nötig. Planen Sie bitte nicht fest damit.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Deutlich schneller als in einer Kassenpraxis: Dort vergehen laut Bundespsychotherapeutenkammer im Schnitt rund 142 Tage vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn. Die aktuell freien Termine sehen Sie direkt im Buchungskalender.
Ist eine Behandlung per Video genauso wirksam?
Für die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie und bei Angststörungen liegen gute Wirksamkeitsnachweise auch für das Videoformat vor. Video-Psychotherapie ist berufsrechtlich zulässig; ich prüfe zu Beginn, ob das Setting in Ihrem Fall geeignet ist, und wir halten ein Vorgehen für Krisensituationen mit Anlaufstellen an Ihrem Wohnort fest.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird das Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars fällig — unabhängig vom Grund, da der Termin für Sie reserviert war. Die Details stehen im Behandlungsvertrag.
Welche Technik brauche ich?
Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und einen Raum, in dem Sie ungestört sprechen können. Ich nutze einen zertifizierten Videodienst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Auftragsverarbeitungsvertrag; einen Zugangslink erhalten Sie vor jedem Termin. Eine Installation ist nicht nötig.
Wie lange dauert die Behandlung?
Das ACT-Schlafprogramm läuft über sechs Wochen mit festem Ablauf. In der Einzeltherapie hängt der Umfang stärker vom Einzelfall ab; wir legen nach der Diagnostik gemeinsam einen Rahmen fest und überprüfen ihn regelmäßig.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Ja. Als approbierte Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB und dem Berufsrecht der Psychotherapeutenkammer Bayern. Ohne Ihre ausdrückliche Entbindung gebe ich keine Informationen weiter — auch nicht an Angehörige oder Ärztinnen und Ärzte.
Noch Fragen offen?
Alles Weitere klären wir im Kennenlerngespräch — oder schreiben Sie mir kurz.